Sie möchten ein Gutachten in Auftrag geben:

Psychosomatische Fragestellungen spielen bei der Leistungsregulierung im Versicherungswesen sowie auch bei der Rechtssprechung oder der Ermittlung einer Renten- oder Entschädigungszahlung eine immer größere Rolle. Wir betrachten uns als ein professioneller Partner unserer Auftraggeber. ...mehr lesen

Sie haben eine Einladung für ein Gutachten erhalten:

Die Gründe für ein psychosomatisches Gutachten können vielfältig sein, je nach Fragestellung des Auftraggebers. So kann es möglich sein, dass untersucht werden soll, ob und wenn ja wie schwer Sie z. B. psychisch unter den Folgen eines Unfalls, einer Gewalttat oder einer körperlichen Erkrankung leiden. ...mehr lesen

Wir führen Begutachtungen für folgende Auftraggeber durch:
  • Gerichtsgutachten für z.B. Sozialgerichte, Arbeitsgerichte und Zivilgerichte
  • Berufsgenossenschaften, Gesetzliche Unfallversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Versorgungsämter (nach Opferentschädigungsgesetz OEG)
  • Private Versicherungen (z. B. Private Unfallversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Lebensversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Krankentagegeldversicherungen, Krankenkassen u.a.m.)
  • Haftpflichtversicherungen
  • Auftraggeber für vertrauensärztliche Gutachten
Was wir nicht begutachten
Folgende Gutachtenaufträge können von uns nicht bearbeitet werden:

  • Forensische Fragestellungen
  • Betreuungsgutachten
  • Glaubwürdigkeitsgutachten
  • Familienrechtsgutachten
  • Von Einzelpersonen privat in Auftrag gegebene Gutachten