Wir führen Begutachtungen für folgende Auftraggeber durch:
- Gerichtsgutachten für z.B. Sozialgerichte, Arbeitsgerichte und Zivilgerichte
- Berufsgenossenschaften, Gesetzliche Unfallversicherung
- Gesetzliche Rentenversicherung
- Versorgungsämter (nach Opferentschädigungsgesetz OEG)
- Private Versicherungen (z. B. Private Unfallversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Lebensversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Krankentagegeldversicherungen, Krankenkassen u.a.m.)
- Haftpflichtversicherungen
- Auftraggeber für vertrauensärztliche Gutachten
Was wir nicht begutachten
Folgende Gutachtenaufträge können von uns nicht bearbeitet werden:
- Forensische Fragestellungen
- Glaubwürdigkeitsgutachten
- Familienrechtsgutachten
- Von Einzelpersonen privat in Auftrag gegebene Gutachten