Sie möchten ein Gutachten in Auftrag geben:

Psychosomatische Fragestellungen spielen bei der Leistungsregulierung im Versicherungswesen sowie auch bei der Rechtssprechung oder der Ermittlung einer Renten- oder Entschädigungszahlung eine immer größere Rolle.

Wir betrachten uns als ein professioneller Partner unserer Auftraggeber. Die Abwicklung der Gutachtenaufträge erfolgt in einem angemessenen zeitlichen Rahmen (i.d.R. innerhalb von 4 Wochen von der Auftragserteilung zur Übersendung des fertigen Gutachtens). Das Gutachteninstitut PD Dr. Stumpf – Medizinische Gutachten ist unabhängig und sieht sich zur Neutralität verpflichtet.

Wir führen Begutachtungen für folgende Auftraggeber durch:
  • Gerichtsgutachten für z.B. Sozialgerichte, Arbeitsgerichte und Zivilgerichte
  • Berufsgenossenschaften, Gesetzliche Unfallversicherung
  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Versorgungsämter (nach Opferentschädigungsgesetz OEG)
  • Private Versicherungen (z. B. Private Unfallversicherungen, Berufsunfähigkeitsversicherungen, Lebensversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Krankentagegeldversicherungen, Krankenkassen u.a.m.)
  • Haftpflichtversicherungen
  • Auftraggeber für vertrauensärztliche Gutachten
Was wir nicht begutachten
Folgende Gutachtenaufträge können von uns nicht bearbeitet werden:

  • Forensische Fragestellungen
  • Glaubwürdigkeitsgutachten
  • Familienrechtsgutachten
  • Von Einzelpersonen privat in Auftrag gegebene Gutachten