Sie haben eine Einladung für ein Gutachten erhalten:

Gründe für eine Begutachtung:
Die Gründe für ein psychosomatisches Gutachten können vielfältig sein, je nach Fragestellung des Auftraggebers. So kann es möglich sein, dass untersucht werden soll, ob und wenn ja wie schwer Sie z. B. psychisch unter den Folgen eines Unfalls, einer Gewalttat oder einer körperlichen Erkrankung leiden. Ebenfalls können Gutachten durchgeführt werden, die überprüfen, ob Sie aufgrund einer psychischen Erkrankung nur noch teilweise oder nicht mehr in der Lage sind, Ihrem Beruf nachzugehen.

Ablauf des Gutachtens:
Einladung: Sobald wir einen Gutachten-Auftrag erhalten, teilen wir Ihnen einen möglichen Begutachtungstermin schriftlich mit. Wir bitten Sie, diesen umgehend schriftlich, telefonisch oder per Email zu bestätigen.

Vorbereitung für die gutachterliche Untersuchung: Vor der gutachterlichen Untersuchung sind wir verpflichtet, Ihre Identität festzustellen. Bitte halten Sie daher Ihren Personalausweis oder Reisepass bereit. Gern können Sie auch aktuelle Arztbefunde der letzten 2 Jahre mitbringen, die die Befunde in der Akte ergänzen können. Sie werden zudem gebeten, einen Anamnese-Bogen vor dem Gespräch auszufüllen. Eine Begutachtung dauert in der Regel mehrere Stunden, daher möchten wir Sie bitten, sich den ganzen Tag dafür frei zu halten. Je nach Fragestellung kann eine körperliche Untersuchung notwendig sein. Bitte bereiten Sie sich daher darauf vor, dass Sie sich ggf. bis auf die Unterwäsche entkleiden müssen.

Die gutachterliche Untersuchung:
Die Untersuchung besteht aus einer ausführlichen psychosomatischen Diagnostik. Diese beinhaltet Fragen zu Ihrer aktuellen Lebenssituation aber auch zu Ihrer Lebensgeschichte oder auch zu wichtigen Beziehungen in Ihrem Leben. Selbstverständlich können wir Sie nicht zu Antworten zwingen, Sie haben das Recht, Antworten zu verweigern. Wir möchten Sie jedoch dringend bitten, dass die von Ihnen gegebenen Antworten der Wahrheit entsprechen. Anders, als wenn Sie als Patient oder Patientin zum Arzt gehen, unterliegt das Gespräch nicht der ärztlichen Schweigepflicht. Die von Ihnen geäußerten Gesprächsinhalte werden für das Gutachten verwandt.
Je nach Fragestellung kann nach dem gutachterlichen Gespräch eine körperliche Untersuchung stattfinden. Ebenfalls kann das Ausfüllen von Fragebögen für die Einschätzung Ihrer Beschwerden notwendig sein. Diese Fragebögen können Sie - wenn gefordert - im Anschluss ausfüllen. Gern können Sie sich von einer Ihnen nahestehenden Person zum Gutachten begleiten lassen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass die Untersuchung zwingend unter 4 Augen stattfinden muss. Ihre Begleitung kann solange gern im Wartebereich Platz nehmen.

Das Ergebnis des Gutachtens:
Das Ergebnis des Gutachtens teilen wir möglichst zeitnah dem Auftraggeber mit. Aus unserer Sicht können Sie gern das Ergebnis des Gutachtens erfahren. Dafür müssen Sie sich mit dem entsprechenden Auftraggeber in Verbindung setzen. Wir können Ihnen das Ergebnis des Gutachtens direkt im Anschluss der Untersuchung nicht mitteilen.